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Schulgeld

Bei der Aufnahme ist eine einmalige Einstiegsgebühr in der Höhe von € 640,- für jedes Kind zu bezahlen.

Das Schulgeld ist zwölf Mal jährlich zu entrichten und beträgt im Schuljahr 2022/23

  • für das 1. Kind € 285,- 
  • für das 2. Kind € 242,- 
  • für das 3. Kind € 194,-
  • für das 4. Kind € 145,-

Bei Bedarf kann ein Antrag auf Unterstützung aus dem Schulgeldfonds gestellt werden.

 

Ausfallshaftung

Der Verein strebt ein ausgeglichenes Budget an, was in der Vergangenheit trotz größter Anstrengungen nicht immer möglich war. Sollte der Verein nicht ausgeglichen bilanzieren können, muss der Abgang von den Eltern aliquot gedeckt werden. Diese Übereinkunft (Haftungserklärung) ist von den Eltern schriftlich mit dem Verein zu vereinbaren und jährlich zu erneuern. Die Haftungserklärung wird über einen Höchstbetrag von € 1.200,00 für das 1. Kind und € 600,- für jedes weitere Kind abgeschlossen (Stand Schuljahr 2022/23).